Punkt für Punkt gesetzestreu - anlässlich der  Wahlen am 21.2.2020
(last modified Mon, 17 Feb 2020 06:14:05 GMT )
Feb 17, 2020 07:14 Europe/Berlin
  • Punkt für Punkt gesetzestreu  -  anlässlich der  Wahlen am 21.2.2020

Am 21.Februar 2020 finden zum 11. Mal Parlamentswahlen in der Islamischen Republik Iran statt. Zugleich erfolgt die Wahl für den Führung-Expertenrat. Wir werfen einen Blick auf die gesetzlichen Regelungen in diesem Zusammenhang.

 

 

Wahlen werden aufgrund der Verfassung des Islamischen Irans hoch eingestuft und Politiker und Bevölkerung verspüren in dieser Angelegenheit Verantwortung.

Wie alle anderen Wahlen geht auch den Parlamentswahlen ein Mechanismus im Vorfeld voraus. Je besser dieser eingehalten wird, desto besser werden die Wahlen verlaufen. Dieser Mechanismus fördert die Wahl von geeigneten Kandidaten.

Das Innenministerium trägt die Verantwortung für die ersten Wahlvorbereitungen.

                             

Gemäß Artikel 62 der Verfassung der IRI  werden die Volksvertreter im Parlament direkt von der Bevölkerung durch geheime Stimmenabgabe gewählt.  Das Gesetz hat die Voraussetzungen für die Kandidaten und die Wahlberechtigen sowie den Rahmen der Wahlen festgelegt.

 

Jede Legislaturperiode dauert 4 Jahre. Für die Wahl der Parlamentsabgeordneten sieht das Grundgesetz bestimmte Maßnahmen vor.

Nach Anordnung des Wahlbeginns seitens des Innenministeriums  wird in der Wahlzentrale ein Ausschuss zur Durchführung des Gangs zu den Wahlurnen mit dem Ziel eines ordnungsgemäßen Wahlverlaufs gebildet.

 

Gemäß Paragraph 28 des Gesetzes für  die Parlamentswahlen müssen die Personen, die sich für eine Kandidatur anmelden mehrere Bedingungen erfüllen und zwar müssen sie:

vom Islam und der islamisch-republikanischen Staatsordnung Irans überzeugt sein und sich in der Praxis an diese Überzeugung halten

die  Staatsangehörigkeit der IRI besitzen

ihre Treue zur Verfassung  und zu dem progressiven Grundsatz der Wilayat-e Mutlaqa Faqih (der Lenkung durch den Befugten Rechtsgelehrten) bekennen

zumindest den Mastertitel  oder einen gleichwertigen Bildungsgrad vorweisen können,

frei  von einem schlechten Ruf in ihrem Wahlkreis sein  sowie

gesund sein, wobei die Mindestvoraussetzung die Fähigkeit zu sehen, zu hören und zu sprechen darstellt, und

das Mindestalter von 30 vollendeten Lebensjahren erreichen bzw. das Höchstalter  von 75 vollendeten Lebensjahren nicht überschreiten.

Gemäß Paragraph 29 des Gesetzes für die Parlamentswahlen können zwei Gruppen nicht für diese Wahlen kandidieren und zwar fallen unter die erste Gruppe diejenigen, die nicht in einem der Wahlkreise des Landes kandidieren können, weil sie einen verantwortlichen Posten  bekleiden, es sei denn dass sie mindestens 6 Monate vor der Registrierung der Kandidatur, ihr Amt niedergelegt und dieses danach in keiner Weise  mehr ausgeübt haben.

Die zweite Gruppe von Personen, die nicht für die Parlamentswahlen kandidieren können, sind diejenigen, die im Rahmen des Gesetzes wegen eines Vergehens in der Vergangenheit oder /und weiteren Dingen, die als gesetzliches Hindernis gelten, von Regierungsverantwortungen und der Mitgliedschaft in Organen und Behörden und der Kandidatur bei Wahlen ausgeschlossen wurden.

Die Feststellung der  Eignung der Personen, welche in der Madschles Schuraye Islami, also im Parlament der Islamischen Staatsordnung , ebenso wie im Führungs-Expertenrat und im Amt des Präsidenten  Entscheidungen für das Land und die Bevölkerung treffen, ist natürlich eine sehr wichtige Aufgabe. Die Führung des Landes und das Schicksal der Nation können nicht jedem anvertraut werden, ohne sein Verhalten und seinen Charakter, seine Überzeugung, sein  Wissen und seine Kompetenzen zu berücksichtigen.  Daher beginnt nach der Bewerbung für die Kandidatur, in den Exekutivausschüssen die gesetzesgemäße Überprüfung der Eignung der Bewerber.

Der Wächterrat- Schuraye Nehgaban -  hat gemäß Paragraph 57 des Wahlgesetzes 5 Tage Zeit für die Feststellung der Eignung der Bewerber um einen Sitz im Parlament.

Gemäß Artikel 48  dieses Gesetzes stellen  das Innenministerium und der Wächterrat nach Erhalt der Daten der Bewerber eine vollständige Kandidatenliste auf und schicken sie zur Überprüfung deren Vorgeschichte im Zusammenhang  mit den Voraussetzungen für eine Eignung an verschiedene Stellen: nämlich das Informationsministerium, die General- Staatsanwaltschaft, das Kriminalamt sowie an die Interpol im Iran.  Den Behörden und Ämtern in den Zentren der Wahlkreise stehen 5 Tage zur Verfügung damit sie dem Innenministerium und dem Wächterrat das Ergebnis ihrer Untersuchung, unter Anführung von Beweisen und Belegen vorlegen. 

Gemäß Paragraph 50 des Wahlgesetzes  sind die Exekutivausschüsse in den Zentren der Wahlkreise verpflichtet, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Anmeldepflicht der Mandatsbewerber den Kontrollausschüssen das Ergebnis   lokaler Recherchen unter Anwendung der Resultate, die das Innenministerium über die Kompetenz der Kandidaten erzielt hat, mitzuteilen.

Gemäß dem gleichen Paragraphen muss die Ablehnung von Bewerbern um einen Parlamentssitz gesetzlich vertretbar sein und durch zuverlässige Unterlagen dokumentiert werden.

Diejenigen, deren Eignung nicht bestätigt wurde, können innerhalb von 4 Tagen nach Mitteilung  beim Kontrollausschuss ihres Gouvernements Beschwerde einreichen, damit es gesetzesgemäß überprüft wird.

                   

Die Angelegenheiten des Landes müssen in der Islamischen Republik Iran gestützt auf die öffentliche Meinung verwaltet werden. Gemäß Artikel 62 der Verfassung setzt sich das Parlament (Madschles Schuraye Islami) aus den Vertretern des Volkes zusammen, die durch geheime Stimmenabgabe direkt von diesem gewählt wurden.

Der Artikel 63 der Verfassung erklärt, dass die Abgeordneten für vier Jahre gewählt werden und die darauffolgenden Wahlen stattfinden müssen, bevor die geltende Legislaturperiode abgelaufen ist, so dass das Land nie ohne Parlament bleibt.  Das Parlament kann in allen Fragen in dem von der Verfassung festgelegten Rahmen Gesetze aufstellen.  

Die Madschles Schuraye Islami (Islamische Beratungsversammlung)  kann aber keine Gesetze verabschieden, die gegen die Grundsätze und Gebote der offiziellen Religion des Landes oder gegen die Verfassung verstoßen.  Die Feststellung ob dieser Fall gegeben ist, obliegt gemäß Artikel 96 der Verfassung dem Wächterrat (Schuraye Negahban) Also sind die Beschlüsse des Parlamentes erst gültig, wenn die Bestätigung durch diesen Rat, der die Übereinstimmung  mit dem Grundgesetz und der Religion nachprüft, erfolgt. Ausnahmen bilden die Bestätigung des Beglaubigungsschreibens  der Abgeordneten  und die Wahl der sechs Juristen, die Mitglieder des Wächterrates sind.

 

Der Wächterrat wird gemäß Artikel 91 der Verfassung  aus 12 Personen zu bilden, um die  Wahrung der Gebote des Islams und der Verfassung in den Parlamentsbeschlüssen sicherzustellen. Der Rat besteht aus 6  zuverlässigen Religionsgelehrten, die über die Erfordernisse der Zeit und die aktuellen Fragen im Bilde sind. Sie werden von dem Revolutionsoberhaupt gewählt. Die anderen 6 Personen sind Juristen.   Der Vorsitzende der Judikative wählt diese unter muslimischen Rechtswissenschaftlern aus und stellt sie dem Parlament, der Islamischen Beratungsversammlung - vor.  Die Abstimmung im Parlament entscheidet über ihre Mitgliedschaft im  Wächterrat.

Die Mitglieder des Wächterrates werden für die Dauer von 6 Jahren gewählt.

Artikel 94 des Grundgesetzes hebt hervor, dass alle Beschlüsse der Islamischen Beratungsversammlung an den Wächterrat geschickt werden müssen.

Die Entscheidung darüber, ob die Parlamentsbeschlüsse gegen die Gebote des Islams verstoßen, wird von der Mehrheit der Religionsgelehrten im Wächterrat getroffen. Die Mehrheit aller Ratsmitglieder  entscheidet darüber, ob ein Beschluss im Widerspruch zur Verfassung steht oder nicht.

                                        

Die Islamische Beratungsversammlung, das Parlament der IRI,  ist außerdem berechtigt, in allen Angelegenheiten Untersuchungen durchzuführen.

Internationale Abkommen und Verträge und ähnliches müssen vom Parlament bestätigt werden.

Jeder Abgeordnete ist gegenüber dem Volk verantwortlich. Er hat das Recht sich frei über die internen und externen Angelegenheiten des Landes zu äußern. Wegen seiner Äußerungen im Parlament in Ausübung seiner Pflicht als Abgeordneter darf er nicht verfolgt oder festgenommen werden.

Zu den Befugnissen der Islamischen Beratungsversammlung gehört die Überprüfung der Eignung von Ministern und bei deren Bestätigung die Erteilung des Vertrauensvotums.  Der Präsident des Landes muss für sein Regierungskabinett nach dessen Bildung und vor jedem  weiteren Schritt das Vertrauensvotum erhalten.  Auch während seines Amtes kann es  notwendig werden, dass der Präsident   in wichtigen umstrittenen Fragen für das Regierungskabinett ein Vertrauensvotum ersuchen muss.

Gemäß Artikel 88 der Verfassung ist der Staatspräsident bzw. ein Minister verpflichtet vor dem Parlament zu erscheinen, wenn mindestens ein Viertel aller Abgeordneten der Islamischen Beratungsversammlung Anfragen im Zusammenhang mit den Verpflichtungen dieser Positionsträger stellen wollen.

 

Ein Drittel der Stimmen der Parlamentsabgeordneten genügt, um den Staatspräsidenten als Vorsitzenden der Exekutive  des Landes  zur Befragung ins Parlament zu bestellen. Der Staatspräsident muss innerhalb eines Monats nach dieser Aufforderung im Parlament erscheinen und eine zufriedenstellende Erklärung über  die zur Debatte stehenden Fragen geben. Falls nach der Stellungnahmen der Befürworter und Gegner unter der Volksvertretern und der Stellungnahme des Staatspräsidenten das Parlament mit einer Mehrheit von zwei Drittel dem Staatspräsidenten ein Misstrauensvotum ausgesprochen hat,  wird dies in Ausführung von Punkt 10  des Artikels 110 der Verfassung  dem Revolutionsoberhaupt mitgeteilt.

Artikel 90 der Verfassung  sieht vor, dass jeder der mit der Vorgehensweise des Parlamentes, der Exekutive oder Judikative unzufrieden ist, sich schriftlich bei der Islamischen Beratungsversammlung beschweren kann und dieses Organ verpflichtet ist, diese Beschwerde zu untersuchen und angemessen zu beantworten. Im Falle dass die Beschwerde die Exekutive oder die Judikative betrifft  muss das Parlament von diesen eine ausreichende Antwort einfordern, innerhalb eines angemessenen Zeitraumes das Ergebnis bekannt geben  und die Allgemeinheit informieren, falls diese davon betroffen ist.

                              

Wir hoffen hiermit im Zusammenhang mit den herannahenden Wahlen  einen Einblick in die relevanten gesetzlichen Regelungen in der Islamischen Republik Iran gegeben zu haben. Alles soll gesetzestreu verlaufen!