Die Menschenrechtsverstöße der saudisch angeführten Jemen-Kriegsallianz
Inzwischen sind es schon 52 Monate, dass die von den Saudis angeführte Allianz einen Krieg gegen Jemen führt. Diese Kriegsallianz hat zahlreiche Verbrechen begangen, Verbrechen, die gegen drei wichtige Prinzipien des internationalen Völkerrechtes verstoßen.

Verstoß gegen den Grundsatz der militärischen Notwendigkeit
Das Internationale Rote Kreuz deutet die militärische Notwendigkeit, welche in den Zusatzprotokollen von 1977 zum Genfer Abkommen gefordert wird, damit, dass nur Maßnahmen, die zur Erreichung eines wichtigen militärischen Ziels erforderlich werden, erlaubt sind. In einem Krieg darf ein Angreifer nur so viel Gewalt anwenden wie für die Besiegung des Feindes notwendig ist. Kriegsmaßnahmen sind nur gegen militärische Ziele erlaubt. Sie dürfen kein unnötiges Leid hervorrufen und nicht auf Heimtücke beruhen. Dieses Prinzip der militärischen Notwendigkeit soll der Vermeidung des unnötigen ziellosen Einsatzes von Gewalt dienen.
Die Verbrechen der saudischen Kriegsallianz in den vergangenen 52 Monaten bilden jedoch einen klaren Verstoß gegen dieses völkerrechtliche Prinzip.
Gemäß Bericht der UNO sind 80 Prozent der 24 Millionen zählenden Bevölkerung von Jemen in Folge des Krieges, den die saudische Allianz gegen dieses Land führt, auf mindestens eine Art von humanitären Hilfen angewiesen. Laut Bericht des „Save the Children“ – Funds hat 46 Prozent der jemenitischen Bevölkerung in Folge des Krieges keinen Zugang zu sauberem Wasser und sind fast alle Nahrungsquellen, darunter Einkaufsmärkte, Anbaufelder und Nahrungsimporte in den vergangenen 4 Jahren bombardiert worden. Der Sprecher des UN-Generalsekretärs Farhan Haq gab am 8. Juli dieses Jahres in seinem Jemen-Bericht bekannt, dass circa eine halbe Millionen Jemeniten in den ersten 6 Monaten 2019 an Cholera erkrankt sind. 203 Tausend von ihnen sind Kinder unter 15 Jahren. Laut Farhan Haq sind im vergangenen Jahr 75 Menschen im Jemen an Cholera gestorben, aber im ersten Halbjahr 2019 waren es 705. Angesichts dieser katastrophalen Zahlen fragt es sich, mit welcher „ militärischen Notwendigkeit“ sich das Elend, dass die Bombardierungen durch die Saudis in Jemen verursacht haben, rechtfertigen lässt.
Verstoß gegen das Prinzip der Angemessenheit
Unter dem Prinzip der Angemessenheit von Kriegsmaßnahmen ist zu verstehen, dass Militärschläge nicht derartig große Schäden an Zivilpersonen und Einrichtungen hervorrufen dürfen, dass sie in keinem Verhältnis mehr zu dem von der Militärmaßnahme erwarteten militärischen Vorteil stehen. Gemäß Punkt B des Artikels 57 des ersten Zusatzprotokolls von 1977 zu dem Genfer Abkommen sind Militärbefehlshaber verpflichtet, einen Angriff zu unterlassen, bei dem die Wahrscheinlichkeit besteht, dass es eventuell unter der Zivilbevölkerung zu menschlichen Verlusten und Verletzungen und Schäden an Zivileinrichtungen oder zu einer Summe von Verlusten und Schäden kommt, die gemessen an dem sichtbaren militärischen und direkten Vorteil, der von diesem Angriff erwartet wird, das Maß überschreiten.
Saudi-Arabien hat in den letzten 52 Monaten im Krieg gegen Jemen die Zivilisten im Jemen zur Zielscheibe genommen. Die internationalen Statistiken über den Krieg gegen Jemen machen die Verletzung des wichtigen Prinzips der Angemessenheit offensichtlich. Laut dem jüngsten Bericht von UNICEF, der im Juni 2019 herausgegeben wurde, sterben durchschnittlich alle 2 Stunden im Jemen eine Frau und sechs Säuglinge. Von 10 Kindern haben nur 3 Zugang zu medizinischer Versorgung. Jedes 37. Neugeborene stirbt schon im ersten Monat. Auf einem Raum von insgesamt 18 Prozent des jemenitischen Territoriums gibt es keine Ärzte. Entweder haben die Ärzte wegen des Krieges das Land verlassen oder sie wagen sich aus Angst um ihr Leben nicht in die Krankenhäuser oder medizinischen Versorgungszentren. Eine Millionen 71 Tausend jemenitische Kinder sind Inlandsflüchtlinge und 360 Tausend Kinder unter 5 Jahren leiden an Unterernährung.
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Verstoß gegen das Unterscheidungsprinzip
Zu den Grundprinzipien des internationalen Völkerrechtes gehört auch das Unterscheidungsprinzip. Die Zivilbevölkerung genießt wegen Nichtbeteiligung am Krieg die Unterstützung des Internationalen Völkerrechtes und muss sich jenseits der Militärmaßnahmen des Feindes befinden. Dies ist ein Punkt, den das Unterscheidungsprinzip fordert. Außerdem verpflichtet dieses Prinzip die Regierungen, zwischen Militärpersonen – und Militärzielen auf der einen Seite und Zivilisten und zivilen Zielen auf der anderen Seite zu unterscheiden, und nur Militärpersonen und Militärziele anzugreifen. Dieses Prinzip wurde vertraglich festgelegt und gilt als verbindlich.
Aber in den vergangenen 52 Monaten hat die saudisch angeführte Kriegsallianz nicht nur laufend Angriffe auf die Zivilisten durchgeführt, sondern überhaupt gar keine Unterscheidung vorgenommen und absichtlich zivile Ziele angegriffen, darunter medizinische Behandlungszentren, Schulen, Infrastrukturen und Wohnungsgebiete und zwar in einem Umfange, dass über 80 Prozent der Infrastruktur in Jemen in Folge des Krieges zerstört wurden und in den verschiedenen Gegenden des Landes mehr als 1800 Schulen nicht mehr besucht werden können. Laut einem Bericht waren nach dem vierten Jahr seit Beginn der Jemen-Offensive der saudischen Kriegsallianz 15 Flughäfen und 2 tausend 661 Straßen und Brücken, tausend und 824 staatliche Einrichtungen, 14 Häfen, 193 Stromposten und Generatoren, 434 Kommunikationsnetze, 341 medizinische Zentren und Krankenhäuser, 945 Moscheen und vor allen Dingen 424 Tausend 654 Wohnungen der Bevölkerung bei Angriffen der Kriegsflugzeugen der saudischen Allianz zerstört oder beschädigt worden. Im Gefolge dieses Krieges haben über die Hälfte der medizinischen Zentren im Jemen geschlossen oder arbeiten nur begrenzt.
Die internationale Ordnung und die relevanten internationalen Organisationen müssen ernsthaft beachten, dass die Verbrechen der Anti-Jemen-Allianz unter Anführung von Saudi Arabien aus Verstößen gegen internationale Verbote bestehen, wie das Verbot des Angriffs auf Eigentum und Leben der Zivilbevölkerung und das Verbot des Einsatzes jeder Art unkonventioneller Waffen. Das Verbot des Einsatzes von einigen Kampfmitteln ist auf vier Grundprinzipien des internationalen Völkerrechtes begründet nämlich:
Dass die Regierungen laut Punkt 1, 2 bzw. 3 des Artikels 35 des ersten Zusatzprotokolls von 1977 der Reihe nach nicht uneingeschränkt Kriegsmittel einsetzen können, ihnen ein Einsatz von Kriegsmitteln , welcher maßloses und unnötiges Leid hervorruft untersagt ist und sie keine Kriegsmittel anwenden dürfen, die schwere langfristige und weitgehende Umweltschäden verursachen. Außerdem sind laut Artikel 48 des gleichen Zusatzprotokolls zum Genfer Abkommen Kriegsmittel, bei der die Einhaltung des Unterscheidungsprinzips nicht möglich ist, ebenso verboten.

Obwohl die saudisch geführte Anti-Jemen-Allianz die eindeutigen Prinzipien des Völkerrechts, die während eines Krieges beachtet werden müssen, verletzen und gemäß UN-Generalsekretär Antonio Guterres die größte menschliche Tragödie der letzten Jahrzehnte auf der Welt hervorgerufen haben, hat noch kein relevantes internationales Organ , auch nicht die UNO oder der Internationale Gerichtshof, einen herausragenden Schritt gegenüber diesen Verbrechen unternommen und es haben nicht einmal unabhängige Untersuchungen über diese Verbrechen stattgefunden. In vielen Ländern, darunter in der Islamischen Welt und in westlichen Staaten hat die Öffentlichkeit die Verurteilung der Haupturheber dieser gewaltigen Verbrechen an der Menschheit gefordert. Die Unterstützungen der USA insbesondere für den saudischen Kronprinzen Muhammad bin Salman spielen jedoch eine wesentlich Rolle bei dem Krieg gegen Jemen und verhindern internationale Gegenmaßnahmen. Die Politik westlicher Mächte insbesondere der USA gegenüber dem Krieg, den die Kriegsallianz der Saudis gegen Jemen führt, ist ein weiteres klares Beispiel dafür, wie die Menschenrechte den Interessen dieser Mächte zum Opfer fallen.