Neuregelung bei Waffenverkaufsverbot an Bürgerkriegsländer durch die Schweiz
Bern (IRINN) - In einem Entwurf hat die Schweizer Regierung die Aufhebung des Rüstungsexportverbots an Länder mit internen bewaffneten Konflikten gefordert.
In einer hierzu am Freitag veröffentlichten Erklärung hieß es, die Schweizer Regierung wolle das Verbot aufheben, Waffen an Bürgerkriegsländer zu exportieren.
Somit sollte ermöglicht werden, Rüstungsmaterial an jene Länder zu verkaufen, die bei internen bewaffneten Konflikten nicht von diesem Kriegsmaterial Gebrauch machen.
Der Waffenexport an Bürgerkriegsländer - wie der Jemen und Syrien - sollte jedoch weiterhin verboten bleiben.
Fabian Maienfisch, Sprecher des Schweizer Wirtschaftsministeriums sagte in diesem Zusammenhang, es gäbe keinen Grund für ein Referendum, weil der neue Regierungsbeschluss als Richtlinie angenommen werde.
Als Grund für ihr Einlenken gab die Regierung den Rückgang der Rüstungsexporte in den vergangenen Jahren bekannt.