Jun 09, 2017 18:47 CET

Im dieswöchigen Beitrag besprechen wir zwei weitere Verse aus der Sure 33 (Ahzab). Der erste ist Vers 49. Dort heißt es:

(33: 49- 50)

 

يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا إِذَا نَكَحْتُمُ الْمُؤْمِنَاتِ ثُمَّ طَلَّقْتُمُوهُنَّ مِن قَبْلِ أَن تَمَسُّوهُنَّ فَمَا لَكُمْ عَلَيْهِنَّ مِنْ عِدَّةٍ تَعْتَدُّونَهَا ۖ فَمَتِّعُوهُنَّ وَسَرِّحُوهُنَّ سَرَاحًا جَمِيلًا

„O die ihr glaubt, wenn ihr gläubige Frauen heiratet und euch hierauf von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt habt, dann dürft ihr für sie keine von euch berechnete Wartezeit aussetzen; gewährt ihnen eine Abfindung und gebt sie auf schöne Weise frei. (33: 49)

                                                                 

Die Sure Ahzab behandelt zum großen Teil Angelegenheiten der Ehe und Familie. Wie zum Beispiel im obigen Vers, der allen Gläubigen ein Gebot für die Ehe mitteilt:  Wenn ein Mann und eine Frau sich nach der Vermählung voneinander trennen wollen, ohne dass sie geschlechtlich miteinander verkehrt hätten, ist die Frau nicht gezwungen nach der Trennung eine Frist einzuhalten und kann sofort nach der Scheidung einen anderen Mann heiraten.

                                 

Im Normalfall dauert die Wartefrist nach einer  Scheidung drei Monatsregeln und die Frau muss  nach der Scheidung und vor einer neuen Ehe diese Frist  einhalten,  damit sich herausstellt, ob sie ein Kind von ihrem Ex-Ehemann erwartet. Diese Frist wird bei  den im Vers 49 genannten Bedingungen überflüssig.

Dann heißt es weiter im obigen Vers, dass der Mann seiner Frau, auch wenn er sie nach der Vermählung  nicht berührt hat, bei der Scheidung ein geeignetes Geschenk machen muss. Gemäß dem Vers 237 der Sure Baqara ist es die Hälfte der Morgengabe, die sie bei der Vermählung vereinbart haben, es sei denn die Frau verzichtet darauf.   Außerdem mahnt der Vers, dass  die Trennung nicht mit einer schlechten Behandlung und unangemessenen Äußerungen einhergehen darf. Vielmehr müssen sich die beiden bei der  Trennung gegenseitig höflich behandeln, ohne jegliche verbale oder sonstige Aggressivität.

 

Wir können daran sehen:

Erstens:  Der Islam ist eine umfassende Religion und hält für Fragen der Familie und moralische Angelegenheiten konkrete konstruktive Regeln bereit.

Zweitens:  Da eine Scheidung negative seelische Folgen für die Frau hat, muss sie durch ein geeignetes Verhalten  und wie im obigen Fall mit der Zahlung der Hälfte der Morgengabe in etwa wieder gutgemacht werden.

Drittens: Gemäß dem Koran darf es zwischen Eheleuten selbst bei einer Scheidung nicht zu  Hass und Grobheit zwischen ihnen kommen, geschweige denn wenn sie unter einem Dach leben.

                                                                  

Wir wenden uns dem zweiten Vers von heute zu. Es ist der Vers 50 der Sure Ahzab:

                                             

 يَا أَيُّهَا النَّبِيُّ إِنَّا أَحْلَلْنَا لَكَ أَزْوَاجَكَ اللَّاتِي آتَيْتَ أُجُورَهُنَّ وَمَا مَلَكَتْ يَمِينُكَ مِمَّا أَفَاءَ اللَّـهُ عَلَيْكَ وَبَنَاتِ عَمِّكَ وَبَنَاتِ عَمَّاتِكَ وَبَنَاتِ خَالِكَ وَبَنَاتِ خَالَاتِكَ اللَّاتِي هَاجَرْنَ مَعَكَ وَامْرَأَةً مُّؤْمِنَةً إِن وَهَبَتْ نَفْسَهَا لِلنَّبِيِّ إِنْ أَرَادَ النَّبِيُّ أَن يَسْتَنكِحَهَا خَالِصَةً لَّكَ مِن دُونِ الْمُؤْمِنِينَ ۗ قَدْ عَلِمْنَا مَا فَرَضْنَا عَلَيْهِمْ فِي أَزْوَاجِهِمْ وَمَا مَلَكَتْ أَيْمَانُهُمْ لِكَيْلَا يَكُونَ عَلَيْكَ حَرَجٌ ۗ وَكَانَ اللَّـهُ غَفُورًا رَّحِيمًا                                                                  

O Prophet, Wir haben dir erlaubt (als Ehefrauen): deine Gattinnen, denen du ihre Morgengabe gegeben hast, das, was du an Sklavinnen besitzt aus dem Beutegut, welches Gott dir zugewiesen hat, die Töchter deiner Onkel väterlicherseits und die Töchter deiner Tanten väterlicherseits, die Töchter deiner Onkel mütterlicherseits und die Töchter deiner Tanten mütterlicherseits, die mit dir ausgewandert sind; auch eine (jede) gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten (mit Verzicht auf die Morgengabe)  schenkt und falls der Prophet sie heiraten will: Dies ist dir vorbehalten unter Ausschluss der (übrigen) Gläubigen – Wir wissen wohl, was Wir ihnen hinsichtlich ihrer Gattinnen und dessen, was sie an Sklavinnen besitzen, verpflichtend gemacht haben –, damit für dich (bei Erfüllung deines Auftrages) kein Grund zur Bedrängnis bestehe. Und Allah ist allvergebend und barmherzig.“ (33: 50)

 

In diesem Vers im Koran wird dem Propheten Gottes gesagt, welche Frauen er heiraten kann und bis auf einen Fall, der nur für den Propheten erlaubt ist,  gilt dies auch für die anderen Gläubigen. Aus der Verwandtschaft dürfen sie sich mit der Tochter  von Onkeln oder Tanten vermählen und außerhalb der Verwandtschaft dürfen sie jede gläubige Frau heiraten. In beiden Fällen muss für die Vermählung eine Morgengabe festgelegt werden oder bei der Vermählung gezahlt werden oder der Mann muss sich verpflichten, sie später zu zahlen.

Was jedoch die Sklavinnen betrifft, so ist zu sagen, dass der Islam nicht die Sklaverei eingeführt hat. Damals war  aber überall auf der Welt die Sklaverei üblich und es gab auch weibliche Sklaven.  Diese Sklavinnen waren Mädchen und Frauen, die in Kriegsgefangenschaft geraten waren. Der Islam konnte dieses Kriegsgesetz nicht plötzlich einseitig aufheben aber er hat durch eine Reihe von Gesetzen und Geboten und durch verschiedene Anreize nach Aufhebung der gesamten Sklaverei gestrebt.  Es gehört zum Konzept des Islams, die Gläubigen zur Freilassung und Achtung von Sklaven anzuregen.  Die Freilassung oder der Freikauf  von Sklaven gilt als eines der besten Werke und als Sühne für einige Sünden. So kam es, dass die Muslime Sklaven kauften und sie freiließen oder weibliche Sklaven heirateten und sie vor Misshandlung und Übergriffen zu schützten.

                                                   

Der Vers 50 der Sure 33 verweist noch auf einen besonderen Ausnahmefall der Ehe, der nur für den Propheten gilt und zwar dass der Prophet sich mit einer  Frau, die keinen Anspruch auf eine Morgengabe stellt und die nur nach der Ehre strebt, als Gemahlin an seiner Seite zu sein, vermählen kann,  wenn er das möchte.

 

 An dieser Stelle sollten wir uns zu der Tatsache äußern, dass der Prophet mehrere Gemahlinnen hatte, um ihn vor Verleugnungen der Feinde in Schutz zu nehmen. Aus der Geschichte wissen wir, dass der Prophet des Islams als 25-jähriger sich mit Hadrat-e Chadidscha vermählte.  Die Geschichte bezeugt ebenso, dass er solange Chadidschah lebte, keine andere Frau geheiratet hat.  Dabei war und ist es unter den Arabern gang und gäbe, weitere Frauen zu ehelichen auch wenn die erste Frau noch lebt.

Als die edle Chadidscha  starb war der Prophet 53 Jahre alt. Er war also von seinem 25. Lebensjahr bis zu seinem 53 Lebensjahr nur mit Chadidscha, die älter als er war,  verheiratet.  Die anderen Ehen ging der Prophet erst nach dem Tod seiner geliebten Chadidscha ein.  Er hätte in diesen 28 Jahren schon früh weitere Frauen ehelichen können, denn das war unter den Arabern Sitte. Aber das hat er nicht getan. Deshalb kann man ihm keinen falschen Vorwurf machen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass bis auf die junge Aischa alle Frauen, die der Prophet geheiratet hat, verwitwet oder geschieden waren. Der Prophet heiratete diese Witwen um sie zu versorgen und diese Frauen haben oft selber als erster den Wunsch geäußert seine Gemahlin zu werden.

                                                   

Wir können aufgrund des Verses 50 der Sure 33 noch folgende Punkte anführen:

 

Erstens: Gott legt für die Ehe fest, welche Heirat erlaubt (halal) und welche  verboten (haram) ist. Das Einverständnis beider Seiten, eine Ehe einzugehen, reicht nicht aus.

Zweitens:  Alle Menschen haben das Bedürfnis zu heiraten. Niemandem darf  das Recht auf Heirat und eine eheliche Beziehung vorenthalten werden, auch nicht einem Kriegsgefangenen.

Drittens:  der Islam hat die Morgengabe als finanzielles Recht der Frau bei einer Heirat festgelegt.