Wegen "Verbindung" zur libanesischen Hisbollah verhängen USA Sanktionen gegen Personen und Unternehmen
Washington (ParsToday/IRNA) - Das US-Finanzministerium hat Sanktionen gegen Einzelpersonen und Unternehmen wegen angeblicher Verbindungen zur Hisbollah im Libanon verhängt.
Das Amt für Auslandsvermögenkontrolle (Office of Foreign Assets Control) des US-Finanzministeriums habe Adnan Ayad, ein Hisbollah-Finanzier sowie Mitglieder des internationalen Netzwerks von Lieferanten und mit Ayad verbundene Unternehmen sowie Adel Diab, ein Geschäftspartner der Hisbollah, auf seine Sanktionsliste gesetzt, teilte das US-Finanzministerium in einer am Freitag (Ortszeit) abgegebenen Erklärung mit. Adel Diab wurde bereits am 18. Januar 2022 vom Amt für Auslandsvermögenkontrolle des US-Finanzministeriums sanktioniert. Die US-Aktion decke damit den Missbrauch des internationalen Finanzsystems durch die Hisbollah zur Anhäufung von Reichtum und Geldwäsche für ihre destabilisierenden Aktivitäten auf und nehme sie ins Visier, behauptete Brian Nelson, der US-Vizefinanzminister für Terrorismus- und Finanzaufklärung. Aufgrund von Sanktionen des US-Finanzministeriums werden alle Vermögenswerte dieser Personen und Unternehmen in den Vereinigten Staaten eingefroren.
Die Tageszeitung "Al-Akhbar" hatte vor einiger Zeit berichtet, dass die US-Regierung eine Botschaft an die Hisbollah im Libanon geschickt habe, in der sie die Hisbollah um Kontaktaufnahme wegen verschiedenen Fällen gebeten haben soll. Die der Hisbollah nahestehende Al-Akhbar schrieb dazu: Gleichzeitig mit der Ankündigung des US-Finanzministeriums, Sanktionen gegen Personen und Einrichtungen zu verhängen, die mit der Hisbollah in Verbindung stehen, forderte die US-Regierung die Führer der Partei auf, miteinander in Kontakt zu treten, um verschiedene Angelegenheiten im Land zu erörtern. Über "Vermittler" habe die US-Regierung der libanesischen Hisbollah diese Botschaft übermittelt, und die Hisbollah habe jegliche Kontaktaufnahme mit den US-Amerikanern abgelehnt, schrieb das Blatt dazu weiter.